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Pilzprozess-
Nationalrätin verteidigt einen Angeklagten
Doris Leuthard fordert Freispruch Am Sonntag im Siegestaumel als frisch
gebackene Nummer eins der Aargauer CVP im Nationalrat; gestern im
Grossen Rat und ab heute im Gerichtssaal: Die 36-jährige Doris Leuthard
geht zurzeit durch Wechselbäder von Politik und Jurisprudenz. "Als
Rechtsanwältin habe ich mich in letzter Zeit vermehrt darauf konzentriert,
Opfer zu vertreten. Doch nach wie vor trete ich auch als Verteidigerin
von Angeklagten auf." Leuthard vertritt einen der vier Hauptangeklagten
im grossen "Drogenpilzprozess", der heute vor dem Bezirksgericht Bremgarten
beginnt und der bereits im Vorfeld für Aufsehen gesorgt hat: Zum ersten
Mal muss in der Schweiz der Handel mit "berauschenden" Pilzen aus
Mexiko und Hawaii juristisch beurteilt werden. Ebenfalls in Bremgarten
hatte die frisch gebackene Nationalrätin vor einigen Jahren bereits
in einem anderen spektakulären Prozess, jenem gegen die die so genannten
"Schlafzimmerräuber", einen Angeklagten verteidigt. Diesmal stehen
sechs junge Männer vor den Schranken, welche der qualifizierten Widerhandlung
gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt sind. Hauptsächlich geht
es um halluzinogene Pilze, welche die Beschuldigten unter anderem
an sogenannten "Goa"-Partys in der ganzen Schweiz anboten und in Hanfläden
verkauften. Das Urteil wird richtungsweisend sein und mit Spannung
erwartet, steht doch später in Zürich ein Prozess zum selben Thema
an. Im Mittelpunkt steht die Frage: Sind die psilocybin- und psilocinhaltigen
Pilze im rechtlichen Sinn Betäubungsmittel? Doris Leuthard verneint
das deutlich: "Es wurden in Zusammenhang mit den Untersuchungen des
heute beginnenden Prozesses verschiedene ausführliche medizinische
und juristische Gutachten erstellt, die ich sehr genau studiert habe.
Und ich bin ganz klar zum Schluss gekommen, dass nur ein Freispruch
in Frage kommt." Von den sechs Angeklagten sollen zwei, welche hauptsächlich
für den Verkauf in einem eigens eingerichteten Laden in Muri zuständig
waren, gemäss Staatsanwalt mit bedingten Strafen davonkommen. Für
die vier Hauptangeklagten, zwischen 19 und 24 Jahre alt, aber fordert
der Ankläger Gefängnisstrafen zwischen 2Þ und 3Þ Jahren. Die vier
sind nicht bloss beschuldigt, zwischen August und Dezember letzten
Jahres insgesamt 8,6 Kilo "Drogenpilze" aus den Niederlanden importiert
und davon hier gegen 4 Kilo verkauft zu haben, sie sollen zudem mit
Marihuana und Partydrogen gehandelt haben. Wie Doris Leuthard betont,
habe ihr Mandant, für den der Staatsanwalt eine Strafe von 2Þ Jahren
beantragt, nie selber Drogen konsumiert. "Er ist ein absolut integrer
junger Mann", sagt sie. Wegen der grossen Anzahl von Angeklagten,
aber auch wegen seines Präjudizcharakters, hat Gerichtspräsident Hansjörg
Geissmann für den Prozess zwei Tage vorgesehen, falls nötig steht
auch noch der Freitag zur Verfügung. Wie auch immer das Urteil ausfällt
- das letzte Wort wird zweifellos das Bundesgericht haben. (rmm)
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