Aus der Aargauer Zeitung vom 27.10.1999
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Pilzprozess- Nationalrätin verteidigt einen Angeklagten


Doris Leuthard fordert Freispruch Am Sonntag im Siegestaumel als frisch gebackene Nummer eins der Aargauer CVP im Nationalrat; gestern im Grossen Rat und ab heute im Gerichtssaal: Die 36-jährige Doris Leuthard geht zurzeit durch Wechselbäder von Politik und Jurisprudenz. "Als Rechtsanwältin habe ich mich in letzter Zeit vermehrt darauf konzentriert, Opfer zu vertreten. Doch nach wie vor trete ich auch als Verteidigerin von Angeklagten auf." Leuthard vertritt einen der vier Hauptangeklagten im grossen "Drogenpilzprozess", der heute vor dem Bezirksgericht Bremgarten beginnt und der bereits im Vorfeld für Aufsehen gesorgt hat: Zum ersten Mal muss in der Schweiz der Handel mit "berauschenden" Pilzen aus Mexiko und Hawaii juristisch beurteilt werden. Ebenfalls in Bremgarten hatte die frisch gebackene Nationalrätin vor einigen Jahren bereits in einem anderen spektakulären Prozess, jenem gegen die die so genannten "Schlafzimmerräuber", einen Angeklagten verteidigt. Diesmal stehen sechs junge Männer vor den Schranken, welche der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt sind. Hauptsächlich geht es um halluzinogene Pilze, welche die Beschuldigten unter anderem an sogenannten "Goa"-Partys in der ganzen Schweiz anboten und in Hanfläden verkauften. Das Urteil wird richtungsweisend sein und mit Spannung erwartet, steht doch später in Zürich ein Prozess zum selben Thema an. Im Mittelpunkt steht die Frage: Sind die psilocybin- und psilocinhaltigen Pilze im rechtlichen Sinn Betäubungsmittel? Doris Leuthard verneint das deutlich: "Es wurden in Zusammenhang mit den Untersuchungen des heute beginnenden Prozesses verschiedene ausführliche medizinische und juristische Gutachten erstellt, die ich sehr genau studiert habe. Und ich bin ganz klar zum Schluss gekommen, dass nur ein Freispruch in Frage kommt." Von den sechs Angeklagten sollen zwei, welche hauptsächlich für den Verkauf in einem eigens eingerichteten Laden in Muri zuständig waren, gemäss Staatsanwalt mit bedingten Strafen davonkommen. Für die vier Hauptangeklagten, zwischen 19 und 24 Jahre alt, aber fordert der Ankläger Gefängnisstrafen zwischen 2Þ und 3Þ Jahren. Die vier sind nicht bloss beschuldigt, zwischen August und Dezember letzten Jahres insgesamt 8,6 Kilo "Drogenpilze" aus den Niederlanden importiert und davon hier gegen 4 Kilo verkauft zu haben, sie sollen zudem mit Marihuana und Partydrogen gehandelt haben. Wie Doris Leuthard betont, habe ihr Mandant, für den der Staatsanwalt eine Strafe von 2Þ Jahren beantragt, nie selber Drogen konsumiert. "Er ist ein absolut integrer junger Mann", sagt sie. Wegen der grossen Anzahl von Angeklagten, aber auch wegen seines Präjudizcharakters, hat Gerichtspräsident Hansjörg Geissmann für den Prozess zwei Tage vorgesehen, falls nötig steht auch noch der Freitag zur Verfügung. Wie auch immer das Urteil ausfällt - das letzte Wort wird zweifellos das Bundesgericht haben. (rmm)

 

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