ZHOL, Zürich Online, 2. Nov 99
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Zauberpilze sind juristisch keine Drogenpilze

Wer mit halluzinogenen Pilzen handelt, verstösst nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Bezirksgericht in Bremgarten AG hat den Handel mit Zauberpilzen «schweren Herzens» als Verstoss gegen das Lebensmittelgesetz geahndet.

(sda) Das Gericht verurteilte die vier Hauptangeklagten des Pilz- Prozesses zwar zu unbedingten Zuchthausstrafen von bis zu drei Jahren. Entscheidend dafür waren aber nicht Import und Verkauf von sogenannten Zauberpilzen, sondern andere Drogendelikte. Der Staatsanwalt hatte den Pilzhandel als Drogendelikt eingeklagt.

Ohne Gesetz keine Strafe

Eine Verurteilung des Pilzhandels als Drogendelikt sei nicht möglich, weil im Betäubungsmittelgesetz zwar die Wirkstoffe explizit aufgeführt, aber die Trägersubstanz nicht erwähnt sei, erklärte der Gerichtspräsident das Urteil. Eine Bestrafung sei deshalb nur wegen Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz möglich.

In der Schweiz sei alles erlaubt, was nicht verboten sei, meinte Hans Jörg Geissmann. Dies wiederum bedeute, dass die Schweizer Gesetzgebung gegenüber neuen Entwicklungen an der Drogenfront nicht offen sei. Mit der jüngsten Drogenpraxis sei so im Bereich der Zauberpilze eine Gesetzeslücke entstanden.

Es stehe ausser Zweifel, dass die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin mit der harten Droge LSD verglichen werden könnten. «Unsere eigene Rechtssprechung passt dem Gericht nicht, aber wir sind gezwungen, in diesem Bereich einen Freispruch zu fällen, erklärte der Gerichtspräsident.

Appell an den Bund

Er richtete einen dringenden Apell an die Bundesbehörden, die Gesetzeslücke so schnell wie möglich zu schliessen. Deutschland und Frankreich hätten in dieser Beziehung längst reagiert. Der Staatsanwalt liess offen, ob er gegen den Urteilsspruch beim Obergericht rekurrieren wird.

Für ihn stand ausser Zweifel, dass die Pilze unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Deshalb hatte er Zuchthausstrafen von bis zu vier Jahren beantragt. Die Verteidiger, die auf Freispruch mangels gesetzlicher Grundlagen plädierten, bekamen mit dem Urteil Recht.

Die vier Hauptangeklagten hatten zugegeben, im vergangenen Jahr gegen neun Kilogramm Pilze aus Hawaii und Mexiko eingeführt und einen Teil davon verkauft zu haben.

 

 

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