Tages Anzeiger, Kehrseite vom 30.10.1999
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"Zauberpilze" sind keine Drogen

Zum ersten Mal musste ein Schweizer Gericht beurteilen, ob der Handel mit "magic mushrooms" gegen das Betäubungsmittelgesetz verstösst.

Von Remigius Bütler, Bremgarten

Der Konsum von "Zauberpilzen" boomt. Auch wenn die halluzinogenen Gewächse mit dem Wirkstoff Psilocybin eine unberechenbare Wirkungen haben: "Sie sind mit denen von LSD vergleichbar", erklärte Werner Bernhard, ein rechtsmedizinischer Gutachter der Uni Bern bei der Einvernahme vor dem Bremgarter Bezirksgericht. Nach Ansicht des international anerkannten Fachmanns machen "Psilopilze" zwar nicht abhängig und sind auch nicht tödlich. Aber die psychischen Effekte reichen von Halluzinationen, Verlust von Zeit- und Raumgefühl, über Angst und Depressionen bis hin zu Glücksgefühlen und "guten Reisen", wie es Bernhard ausdrückt. Auch lange Zeit nach dem Konsum sind Rückfälle möglich.

"Lebensmittel"-Handel

Die vier Hauptangeklagten, junge Freiämter aus "bürgerlichen Familien", hatten gegen neun Kilo mexikanische und hawaiische "magic mushrooms" aus Amsterdam importiert. In Erwartung hoher Gewinne gründeten sie die "Rägeboge-Land GmbH". Über diese Firma verkauften sie säckchenweise getrocknete Pilze, so auch an der letzten Zürcher Street Parade. Ins Sortiment gehörten ausserdem Ecstasy-Tabletten und Marihuana-"Duftkissen".

Wegen dieses "banden- und gewerbsmässigen Handels" mit Ecstasy und Marihuana, der gegen das Betäubungsmittelgesetz verstösst, fällte das Bremgarter Bezirksgericht unbedingte Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren Zuchthaus. Weniger ins Gewicht fällt Dealen mit psilocybinhaltigen Pilzen, da es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um Drogen, sondern um Lebensmittel handelt. In diesem Punkt hätten die Angeklagten einzig das Lebensmittelgesetz verletzt, sagte Gerichtspräsident Hansjörg Geissmann. Der Staatsanwalt hatte auch den Verkauf der Pilze als Drogendelikt eingeklagt.

An den Bund appelliert

Geissmann appellierte an das Bundesamt für Gesundheitswesen, "Zauberpilze" so rasch wie möglich in die Liste verbotener Betäubungsmittel aufzunehmen. Im Gegensatz zu Frankreich und Deutschland gebe es in der Schweiz eine Gesetzeslücke. Somit gelte der Grundsatz "Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt." So lange, bis die "magic mushrooms" vor dem Bundesgericht landen.

 

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