| Tages Anzeiger vom 15.12.2000, Kehrseite |
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Kleine Pilze - grosser Rausch Sind berauschende Pilze Drogen oder Lebensmittel? Gestern widmete sich die Aargauer Justiz dem Thema. Von Sascha Buchbinder Nicht nur delikate weisse Trüffel können, trotz ihres unscheinbaren Aussehens, Herzen höher schlagen lassen. Manche Leute bevorzugen ausgerechnet Pilze, die scheusslich schmecken. "Magic Mushrooms" werden nicht wegen ihres aparten Gouts, sondern wegen der berauschenden Wirkung gegessen. Die Strafjustiz betrachtet die Situation allerdings genau umgekehrt. Der Bund hat Drogen- und Lebensmittelgesetze erlassen. Aber während die berauschenden Stoffe der Pilze vom Drogengesetz verboten werden, gelten frei wachsende Teufelstrompeten, spitzkeglige Kahlköpfe oder Fliegenpilze nicht als Drogen. Da das Betäubungsmittelgesetz nur über die Negativliste funktioniert, können Verkäufer und Konsumenten von Mitteln, die den Gesetzgebern bei der Redaktion nicht vorgeschwebt waren, nicht gefasst werden. Anders ist die Situation beim Lebensmittelgesetz. Hier besteht eine Positivliste, welche die zum Verkauf als Lebensmittel zugelassenen Sorten abschliessend aufzählt. Wer Giftpilze fürs Abendessen anbietet, macht sich strafbar. Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis, bei gewerbsmässigem Vorgehen bis zu fünf. In Zürich ist diesen Sommer der Besitzer eines Esoterikladens von der Anklage wegen Drogenhandel freigesprochen worden. Da ihm die Behörden ausserdem nicht nachweisen konnten, dass er die vier Kilogramm getrockneter Psilopilze nicht selbst essen, sondern verkaufen wollte, wurde er auch nicht nach Lebensmittelgesetz verurteilt. Freispruch rechtskräftigStaatsanwalt Ulrich Weder hatte gegen den Freispruch zunächst Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, diese dann aber doch nicht eingereicht. Das Problem müsse beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) gelöst werden, begründet Weder seinen Entscheid. Und von dort habe er positive Signale, dass die Pilze in absehbarer Zeit als Droge verboten würden. Noch gelten die Pilze aber als nicht zugelassenes Lebensmittel. Entsprechend hat das Aargauer Obergericht gestern die Strafe gegen drei Pilzhändler wegen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz bestätigt. Schon die Vorinstanz hatte darauf hingewiesen, dass die berauschenden Pilze als Lebensmittel kaum richtig eingeteilt seien, und forderte das BAG auf, zu handeln. Berauscht in den WinterschlafTatsächlich erklärt BAG-Pressesprecher Georg Amstutz, dass eine Änderung ins Auge gefasst werde. Die Aufnahme der psychoaktiven Pilze in die Drogen-Verbotsliste müsse aber noch in einer kleinen Vernehmlassung diskutiert werden. Dabei strebe man allerdings nur ein Verbot des Handels an. Den Konsum zu kriminalisieren, würde laut Amstutz schief in der drogenpolitischen Landschaft stehen. Vorerst aber schalten die Pilz-Fans auf Winterpause. Gleich in mehreren Schweizer Städten bietet die Firma Smart Stuff GmbH Pilzzuchten an. Wie der Gesellschafter F.H. erklärt, ruht der Handel während der kalten Jahreszeit. Denn Pilz-Räusche seien in der Natur angenehmer. Dementsprechend würden Pilze vor allem bei Openair-Konzerten oder Goa-Partys konsumiert. |
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