01.28.02

Neuerungen im Schweizer BtMG

Posted in zp news at 3:11 pm by webmaster

Massnahmen gegen gesundheitsgefährdende Party-Drogen:
Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut.

Der Konsum bestimmter Drogen wie GHB oder halluzinogene Pilze stellt laut BAG in der Partyszene ein ernstzunehmendes Problem dar. Das BAG hat deshalb per 31. Dezember 2001 die Verzeichnisse der verbotenen bzw. streng kontrollierten Stoffe erweitert. Neu aufgenommen wurden u.a. GHB, halluzinogene Pilze und der Peyotl-Kaktus.

Seit dem 1. Januar 2002 fällt die BetmV-BAG in den
Verantwortungsbereich von Swissmedic. Die Bezeichnung lautet neu „Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmV-Swissmedic)“.
Die Verordnung finden sie hier als PDF-File, 22 Seiten.

Neuerungen im Schweizer BtMG

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Massnahmen gegen gesundheitsgefährdende Party-Drogen:
Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut.

Der Konsum bestimmter Drogen wie GHB oder halluzinogene Pilze stellt laut BAG in der Partyszene ein ernstzunehmendes Problem dar. Das BAG hat deshalb per 31. Dezember 2001 die Verzeichnisse der verbotenen bzw. streng kontrollierten Stoffe erweitert. Neu aufgenommen wurden u.a. GHB, halluzinogene Pilze und der Peyotl-Kaktus.

Seit dem 1. Januar 2002 fällt die BetmV-BAG in den
Verantwortungsbereich von Swissmedic. Die Bezeichnung lautet neu „Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmV-Swissmedic)“.
Die Verordnung finden sie hier als PDF-File, 22 Seiten.